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1. |
Veranstalter,
Termin und Ort |
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1.1. |
Die Briefmarken-Ausstellung "SÜDWEST
2001" wird vom Briefmarken-Sammlerverein Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V.
nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Ausstellungsordnung
(AO), den Durchführungsbestimmungen (DB) und dem Bewertungsreglement
(BR) des BDPh / DPhJ als Wettbewerbsausstellung im Rang 2
mit Jugendklasse, Literaturklasse und Internationaler Beteiligung
durchgeführt. |
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1.2. |
Die "SÜDWEST 2001" findet vom 13.-15.
Juli 2001 in der städtischen Sporthalle Kirchheim I, Carl-Diem-Straße,
69124 Heidelberg, statt. |
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2. |
Aussteller, Ausstellerpass |
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2.1. |
Als Aussteller sind Sammlerinnen und
Sammler zugelassen, die einem der FIP, dem BDPh oder dessen Vertragsverbänden
angeschlossenen Verein angehören und die Bedingungen der AO erfüllen. |
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2.2. |
Der Aussteller muss den erforderlichen
Ausstellerpass seiner Organisation für die zur Ausstellung vorgesehenen
Sammlung besitzen. |
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2.3. |
Bei Beteiligung junger Sammler gelten
die Bedingungen der DPhJ. |
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3. |
Anmeldung, Auswahl, Ausstellungsverpflichtung |
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3.1. |
Die Anmeldung der Exponate
muss bis zum 20. April 2001 bei der Ausstellungsleitung
der "SÜDWEST 2001" Michael Lentz (siehe auch >>>
Anschrift Ausstellungsleitung)
vorliegen.
Anmeldungen sind nur auf den Formularen des Ausrichters möglich.
Mit der Anmeldung ist eine Kurzbeschreibung des Exponates auf dem
dafür vorgesehenen Vordruck einzureichen. Ohne die Kurzbeschreibung
kann ein Exponat nicht angenommen werden (AO 7.3).
Anmeldung und Kurzbeschreibung sind ausschließlich in Druckschrift
oder Maschinenschrift in deutscher Sprache auszufüllen.
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3.2. |
Für die Zulassung von Exponaten sind
die Punkte 9.1 bis 9.3 AO unbedingt zu beachten. |
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3.3. |
Über die Annahme der Exponate entscheidet
der in Abstimmung mit dem Landesverband Südwest berufene ‚Philatelistische
Ausschuss' bis spätestens 11. Mai 2001.
Mit der Annahmebestätigung erhält der Aussteller Mitteilung über die
zugeteilte Rahmenzahl. Das Exponat muss mindestens 3 Rahmen umfassen
(ausgenommen Literatur-Exponate). Wird ein Exponat mit gekürzter Rahmenzahl
angenommen, dann hat der Aussteller das Recht, innerhalb von 10 Tagen
nach Erhalt der Annahmebestätigung (Datum des Poststempels +
3 Tage) auf eine Teilnahme zu verzichten. Nach Ablauf der Frist
werden die Ausstellungsgebühren auch bei Nichtteilnahme fällig. |
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3.4. |
Mit der Annahme des Exponates verpflichtet
sich der Aussteller unwiderruflich, mit diesem an der Ausstellung
teilzunehmen. |
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3.5. |
Die Zusammensetzung des ‚Philatelistischen
Ausschusses' wird im Ausstellungskatalog veröffentlicht. |
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4. |
Einteilung der Exponate |
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4.1. |
Wettbewerbsklasse |
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4.1.1. |
Ländersammlungen |
LÄ bis 1945 / nach
1945 |
4.1.2. |
Postgeschichtliche Sammlungen |
PO bis 1945 / nach 1945 |
4.1.3. |
Luftpostsammlungen |
LU bis 1945 / nach
1945 |
4.1.4. |
Ganzsachensammlungen |
GA bis 1945 / nach 1945 |
4.1.5. |
Thematische Sammlungen |
TH |
4.1.6. |
Literatur |
LI |
4.1.7. |
Astrophilatelie |
AS |
4.1.8. |
Fiskal-Philatelie |
FI |
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4.2. |
Die Exponate der jungen Philatelisten
sind in die einzelnen Wettbewerbsklassen integriert. |
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5. |
Ausstellungsgebühren |
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5.1. |
Die Ausstellungsgebühren betragen 10,00
EURO pro Rahmen (ein Rahmen = 12 Blatt). Das Einlegen von mehr
als 12 Blatt pro Rahmen wird besonders wegen der Ungleichbehandlung
gegenüber den anderen Ausstellern nicht zugelassen.
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5.2. |
Die Ausstellungsgebühr für ein Literaturobjekt
beträgt 13,00 EURO. |
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5.3. |
Die Gebühren sind spätestens 14 Tage
nach Erhalt der Annahmebestätigung auf das Konto des Briefmarken-Sammlervereines
Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V. bei der Sparkasse Heidelberg,
(Swift-Code SOLADE S1 HDB), Kto.-Nr. 413 666,
BLZ 672 500 20 einzuzahlen (Ausland + Gebühren). |
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5.4. |
Ausgenommen von der Kostenregelung sind
die Aussteller der DPhJ. |
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6. |
Sicherheit und Versicherung |
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6.1. |
Veranstalter, Ausrichter und deren Beauftragte
sind auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und
deren Sicherheit im Ausstellungsraum bedacht. Eine Haftung für Beschädigungen,
Abhandenkommen oder sonstigen Verlust wird nicht übernommen. |
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6.2. |
Jedem Aussteller wird empfohlen, eine
eigene Exponat-Versicherung für Transport, evtl. Lagerung und Ausstellung
abzuschließen. |
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6.3. |
Jugendexponate werden von der DPhJ pauschal
versichert. |
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7. |
Aufbau und Abbau der
Exponate |
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7.1. |
Die Exponate sollen möglichst durch
den Aussteller oder einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten am
Donnerstag, 12. Juli 2001, von 16.00 bis 21.00 Uhr aufgebaut werden.
Bevollmächtigte haben sich auf Verlangen der Ausstellungsleitung durch
Personalausweis auszuweisen. |
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7.2. |
Ist der Aufbau durch den Aussteller
oder einen Bevollmächtigten nicht möglich, wird das Exponat durch
Beauftragte der Ausstellungsleitung aufgebaut. Das Exponat ist dann
als Paket so an die
Ausstellungsleitung "SÜDWEST 2001"
Herrn Michael Lentz
Am Grossen Wald 28
69251 Gaiberg
zu senden, dass es zwischen dem 25.
und 29. Juni 2001 eintrifft. Das Exponat wird bis zum Aufbau
bei der Volksbank Kurpfalz Heidelberg deponiert.
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7.3. |
Dem Exponat muß ein Inhaltsverzeichnis
beigefügt sein. Alle Exponatblätter müssen einzeln nummeriert und
in Klarsichthüllen untergebracht sein. Der Aufbau im Rahmen erfolgt
waagerecht von links nach rechts. |
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7.4. |
Es werden nur die aufgebauten Sammlungsteile
beurteilt; Hinterlegung von weiteren Sammlungsteilen zur Beurteilung
ist nicht möglich. Schriftliche Hinweise, z.B. Broschüren, werden
an der Sammlung nicht ausgehängt und auch nicht zur Einsichtnahme
ausgelegt. |
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7.5. |
Der Abbau der Exponate erfolgt nach
Schliessung der Ausstellung am Sonntag, 15. Juli 2001, nach 16.00
Uhr, nach einem von der Ausstellungsleitung vorgesehenen Plan. Abweichungen
davon werden keine vorgenommen. |
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7.6. |
Exponate, die nicht vom Aussteller oder
einem mit schriftlicher Vollmacht Beauftragten abgebaut werden können,
werden nach Schliessung der Ausstellung abgebaut, verpackt, und auf
Kosten des Ausstellers und nach dessen Versendungswunsch an seine
Anschrift zurückgeschickt.
Hierfür sind dem Exponat geeignetes Verpackungsmaterial, vorbereitete
Versandpapiere und das Rücksendeporto beizufügen. Bei fehlendem Rücksendeporto
erfolgt die Rücksendung per Nach nahmepaket an den Aussteller. Urkunde,
Medaille, Bericht der Jury, Ausstellerpass und ggf. Ehrenpreis werden
nach Möglichkeit der Sendung beigefügt. Die Rücksendung erfolgt auf
Gefahr des Empfängers. |
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8. |
Beurteilung der Exponate |
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8.1. |
Die Exponate werden von einer Jury nach
den Bestimmungen der AO und dem BR des BDPh und der DPhJ beurteilt.
Die Berufung der Jury erfolgt in Absprache mit dem Preisrichterobmann
des LV Südwest und LR Südwest der DPhJ. |
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8.2. |
Die Jury kann Fachberater
aus den Arbeitsgemeinschaften des BDPh, aus der DPhJ, oder ihr bekannte
Spezialisten zu Rate ziehen.
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8.3. |
Zur Bewertung werden die gültigen Bewertungsbogen
des BDPh bzw. der DPhJ benutzt. Der Aussteller erhält eine Kopie des
Bewertungsbogens mit den ermittelten Bewertungen.
Nach der Veröffentlichung des Jury-Berichtes wird der zugesprochene
Medaillenrang an dem Exponat angebracht. |
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8.4. |
Die Verkündung des Jury-Berichtes und
Übergabe der Auszeichnungen und Bewertungsbogen erfolgt am Sonntag,
15. Juli 2001, ab 10.00 Uhr. Die Ausgabe der Ehrenpreise und des Jury-Berichtes
erfolgt mit der Sammlungs-Aushändigung nach Ende der Ausstellung. |
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8.5. |
Für das Jury-Gespräch stehen die Juroren
den Ausstellern am Sonntag, 15. Juli 2001, nach Ende des Palmarès,
bis ca. 13.00 Uhr an den ausgestellten Exponaten zur Verfügung. |
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8.6. |
Die Zusammensetzung der Jury wird im
Ausstellungskatalog veröffentlicht. |
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9. |
Rechte der Ausstellungsleitung
und Jury |
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9.1. |
Die Ausstellungsleitung hat das Recht,
angemeldete oder bereits eingesandte Exponate nach Rücksprache mit
dem Jury-Vorsitzenden zurückzuweisen, oder in anderer, als der Anmeldeart,
zur Ausstellung zu bringen.
Bereits eingezahlte Ausstellungsgebühren werden in solchen Fällen
nur bei völliger Ablehnung des Exponates erstattet. |
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9.2. |
Für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate
ist in jedem Fall die Rahmengebühr zu entrichten. |
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9.3. |
In Fällen, die in diesen Bedingungen
und der AO des BDPh / DPhJ nicht vorgesehen sind, entscheidet die
Ausstellungsleitung. |
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9.4. |
Die Entscheidungen des ‚Philatelistischen
Ausschusses', der Jury und der Ausstellungsleitung sind unanfechtbar
und endgültig. |
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10. |
Allgemeine Bestimmungen |
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10.1. |
In den Ausstellungsräumen ist Tausch,
An- und Verkauf nur den dort plazierten Händlerständen gestattet. |
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10.2. |
In den Ausstellungsräumen besteht generelles
Rauchverbot. |
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10.3. |
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular
erkennt der Ausstellungsbewerber die AO des BDPh / DPhJ und die Ausstellungsbedingungen
der "SÜDWEST 2001" an. |
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10.4. |
Bei Anfragen bzw. Rückfragen bitte immer
Rückporto beilegen. |
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10.5. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
D-69126 Heidelberg |
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Heidelberg, im März 2000 |
Briefmarken-Sammlerverein
Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V., SÜDWEST 2001,
Ausstellungsleitung
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