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  AUSSTELLUNGS-BEDINGUNGEN,
die der SÜDWEST 2001 zugrunde lagen.

    Gliederung
    1. Veranstalter, Termin und Ort
    2. Aussteller, Ausstellerpass
    3. Anmeldung, Auswahl, Ausstellungsverpflichtung
    4. Einteilung der Exponate
    5. Ausstellungsgebühren
    6. Sicherheit und Versicherung
    7. Aufbau und Abbau der Exponate
    8. Beurteilung der Exponate
    9. Rechte der Ausstellungsleitung und Jury
  10. Allgemeine Bestimmungen

Briefmarken-Sammlerverein Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V.
(www.Briefmarken-Heidelberg.de)


1. Veranstalter, Termin und Ort
1.1. Die Briefmarken-Ausstellung "SÜDWEST 2001" wird vom Briefmarken-Sammlerverein Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V. nach der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Ausstellungsordnung (AO), den Durchführungsbestimmungen (DB) und dem Bewertungsreglement (BR) des BDPh / DPhJ als Wettbewerbsausstellung im Rang 2 mit Jugendklasse, Literaturklasse und Internationaler Beteiligung durchgeführt.
1.2. Die "SÜDWEST 2001" findet vom 13.-15. Juli 2001 in der städtischen Sporthalle Kirchheim I, Carl-Diem-Straße, 69124 Heidelberg, statt.

2. Aussteller, Ausstellerpass
2.1. Als Aussteller sind Sammlerinnen und Sammler zugelassen, die einem der FIP, dem BDPh oder dessen Vertragsverbänden angeschlossenen Verein angehören und die Bedingungen der AO erfüllen.
2.2. Der Aussteller muss den erforderlichen Ausstellerpass seiner Organisation für die zur Ausstellung vorgesehenen Sammlung besitzen.
2.3. Bei Beteiligung junger Sammler gelten die Bedingungen der DPhJ.

3. Anmeldung, Auswahl, Ausstellungsverpflichtung
3.1.
Die Anmeldung der Exponate muss bis zum 20. April 2001 bei der Ausstellungsleitung der "SÜDWEST 2001" Michael Lentz (siehe auch >>> Anschrift Ausstellungsleitung) vorliegen.
Anmeldungen sind nur auf den Formularen des Ausrichters möglich. Mit der Anmeldung ist eine Kurzbeschreibung des Exponates auf dem dafür vorgesehenen Vordruck einzureichen. Ohne die Kurzbeschreibung kann ein Exponat nicht angenommen werden (AO 7.3).
Anmeldung und Kurzbeschreibung sind ausschließlich in Druckschrift oder Maschinenschrift in deutscher Sprache auszufüllen.
3.2. Für die Zulassung von Exponaten sind die Punkte 9.1 bis 9.3 AO unbedingt zu beachten.
3.3. Über die Annahme der Exponate entscheidet der in Abstimmung mit dem Landesverband Südwest berufene ‚Philatelistische Ausschuss' bis spätestens 11. Mai 2001.
Mit der Annahmebestätigung erhält der Aussteller Mitteilung über die zugeteilte Rahmenzahl. Das Exponat muss mindestens 3 Rahmen umfassen (ausgenommen Literatur-Exponate). Wird ein Exponat mit gekürzter Rahmenzahl angenommen, dann hat der Aussteller das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Annahmebestätigung (Datum des Poststempels + 3 Tage) auf eine Teilnahme zu verzichten. Nach Ablauf der Frist werden die Ausstellungsgebühren auch bei Nichtteilnahme fällig.
3.4. Mit der Annahme des Exponates verpflichtet sich der Aussteller unwiderruflich, mit diesem an der Ausstellung teilzunehmen.
3.5. Die Zusammensetzung des ‚Philatelistischen Ausschusses' wird im Ausstellungskatalog veröffentlicht.

4. Einteilung der Exponate
4.1. Wettbewerbsklasse
 
4.1.1. Ländersammlungen LÄ  bis 1945 / nach 1945
4.1.2. Postgeschichtliche Sammlungen PO bis 1945 / nach 1945
4.1.3. Luftpostsammlungen LU  bis 1945 / nach 1945
4.1.4. Ganzsachensammlungen GA bis 1945 / nach 1945
4.1.5. Thematische Sammlungen TH
4.1.6. Literatur LI
4.1.7. Astrophilatelie AS
4.1.8. Fiskal-Philatelie FI
4.2. Die Exponate der jungen Philatelisten sind in die einzelnen Wettbewerbsklassen integriert.

5. Ausstellungsgebühren
5.1. Die Ausstellungsgebühren betragen 10,00 EURO pro Rahmen (ein Rahmen = 12 Blatt). Das Einlegen von mehr als 12 Blatt pro Rahmen wird besonders wegen der Ungleichbehandlung gegenüber den anderen Ausstellern nicht zugelassen.
  5.2. Die Ausstellungsgebühr für ein Literaturobjekt beträgt 13,00 EURO.
  5.3. Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Annahmebestätigung auf das Konto des Briefmarken-Sammlervereines Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V. bei der Sparkasse Heidelberg, (Swift-Code SOLADE S1 HDB), Kto.-Nr. 413 666, BLZ 672 500 20 einzuzahlen (Ausland + Gebühren).
  5.4. Ausgenommen von der Kostenregelung sind die Aussteller der DPhJ.

6. Sicherheit und Versicherung
  6.1. Veranstalter, Ausrichter und deren Beauftragte sind auf größtmögliche Sorgfalt bei der Behandlung der Exponate und deren Sicherheit im Ausstellungsraum bedacht. Eine Haftung für Beschädigungen, Abhandenkommen oder sonstigen Verlust wird nicht übernommen.
  6.2. Jedem Aussteller wird empfohlen, eine eigene Exponat-Versicherung für Transport, evtl. Lagerung und Ausstellung abzuschließen.
  6.3. Jugendexponate werden von der DPhJ pauschal versichert.

7. Aufbau und Abbau der Exponate
  7.1. Die Exponate sollen möglichst durch den Aussteller oder einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten am Donnerstag, 12. Juli 2001, von 16.00 bis 21.00 Uhr aufgebaut werden. Bevollmächtigte haben sich auf Verlangen der Ausstellungsleitung durch Personalausweis auszuweisen.
  7.2.

Ist der Aufbau durch den Aussteller oder einen Bevollmächtigten nicht möglich, wird das Exponat durch Beauftragte der Ausstellungsleitung aufgebaut. Das Exponat ist dann als Paket so an die

Ausstellungsleitung "SÜDWEST 2001"
Herrn Michael Lentz
Am Grossen Wald 28
69251 Gaiberg

zu senden, dass es zwischen dem 25. und 29. Juni 2001 eintrifft. Das Exponat wird bis zum Aufbau bei der Volksbank Kurpfalz Heidelberg deponiert.

  7.3. Dem Exponat muß ein Inhaltsverzeichnis beigefügt sein. Alle Exponatblätter müssen einzeln nummeriert und in Klarsichthüllen untergebracht sein. Der Aufbau im Rahmen erfolgt waagerecht von links nach rechts.
  7.4. Es werden nur die aufgebauten Sammlungsteile beurteilt; Hinterlegung von weiteren Sammlungsteilen zur Beurteilung ist nicht möglich. Schriftliche Hinweise, z.B. Broschüren, werden an der Sammlung nicht ausgehängt und auch nicht zur Einsichtnahme ausgelegt.
  7.5. Der Abbau der Exponate erfolgt nach Schliessung der Ausstellung am Sonntag, 15. Juli 2001, nach 16.00 Uhr, nach einem von der Ausstellungsleitung vorgesehenen Plan. Abweichungen davon werden keine vorgenommen.
  7.6. Exponate, die nicht vom Aussteller oder einem mit schriftlicher Vollmacht Beauftragten abgebaut werden können, werden nach Schliessung der Ausstellung abgebaut, verpackt, und auf Kosten des Ausstellers und nach dessen Versendungswunsch an seine Anschrift zurückgeschickt.
Hierfür sind dem Exponat geeignetes Verpackungsmaterial, vorbereitete Versandpapiere und das Rücksendeporto beizufügen. Bei fehlendem Rücksendeporto erfolgt die Rücksendung per Nach nahmepaket an den Aussteller. Urkunde, Medaille, Bericht der Jury, Ausstellerpass und ggf. Ehrenpreis werden nach Möglichkeit der Sendung beigefügt. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Empfängers.

8. Beurteilung der Exponate
  8.1. Die Exponate werden von einer Jury nach den Bestimmungen der AO und dem BR des BDPh und der DPhJ beurteilt. Die Berufung der Jury erfolgt in Absprache mit dem Preisrichterobmann des LV Südwest und LR Südwest der DPhJ.
  8.2.

Die Jury kann Fachberater aus den Arbeitsgemeinschaften des BDPh, aus der DPhJ, oder ihr bekannte Spezialisten zu Rate ziehen.

  8.3. Zur Bewertung werden die gültigen Bewertungsbogen des BDPh bzw. der DPhJ benutzt. Der Aussteller erhält eine Kopie des Bewertungsbogens mit den ermittelten Bewertungen.
Nach der Veröffentlichung des Jury-Berichtes wird der zugesprochene Medaillenrang an dem Exponat angebracht.
  8.4. Die Verkündung des Jury-Berichtes und Übergabe der Auszeichnungen und Bewertungsbogen erfolgt am Sonntag, 15. Juli 2001, ab 10.00 Uhr. Die Ausgabe der Ehrenpreise und des Jury-Berichtes erfolgt mit der Sammlungs-Aushändigung nach Ende der Ausstellung.
  8.5. Für das Jury-Gespräch stehen die Juroren den Ausstellern am Sonntag, 15. Juli 2001, nach Ende des Palmarès, bis ca. 13.00 Uhr an den ausgestellten Exponaten zur Verfügung.
  8.6. Die Zusammensetzung der Jury wird im Ausstellungskatalog veröffentlicht.

9. Rechte der Ausstellungsleitung und Jury
  9.1. Die Ausstellungsleitung hat das Recht, angemeldete oder bereits eingesandte Exponate nach Rücksprache mit dem Jury-Vorsitzenden zurückzuweisen, oder in anderer, als der Anmeldeart, zur Ausstellung zu bringen.
Bereits eingezahlte Ausstellungsgebühren werden in solchen Fällen nur bei völliger Ablehnung des Exponates erstattet.
  9.2. Für nicht rechtzeitig eingesandte Exponate ist in jedem Fall die Rahmengebühr zu entrichten.
  9.3. In Fällen, die in diesen Bedingungen und der AO des BDPh / DPhJ nicht vorgesehen sind, entscheidet die Ausstellungsleitung.
  9.4. Die Entscheidungen des ‚Philatelistischen Ausschusses', der Jury und der Ausstellungsleitung sind unanfechtbar und endgültig.

10. Allgemeine Bestimmungen
  10.1. In den Ausstellungsräumen ist Tausch, An- und Verkauf nur den dort plazierten Händlerständen gestattet.
  10.2. In den Ausstellungsräumen besteht generelles Rauchverbot.
  10.3. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Ausstellungsbewerber die AO des BDPh / DPhJ und die Ausstellungsbedingungen der "SÜDWEST 2001" an.
  10.4. Bei Anfragen bzw. Rückfragen bitte immer Rückporto beilegen.
  10.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist D-69126 Heidelberg

Heidelberg, im März 2000
Briefmarken-Sammlerverein Heidelberg und Rohrbach 1891 e. V., SÜDWEST 2001, Ausstellungsleitung

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